Krankenkasse übernimmt die Kosten
Sie können direkt einen Termin vereinbaren – eine Überweisung vom Arzt ist nicht erforderlich. Bringen Sie einfach Ihre Versicherungskarte mit.
In den ersten Sitzungen wird geprüft, ob eine psychische Störung vorliegt (Indikationsstellung). Erst dann wird die Therapie offiziell beantragt. Möglich sind:
• Kurzzeittherapie: 2 × 12 Sitzungen
• Langzeittherapie: bis zu 60 Sitzungen, bei Bedarf verlängerbar um 20 weitere
• Maximum: 80 Sitzungen gesetzlich finanziert
Meist vollständige Kostenübernahme
Seit 1999 haben Sie das Recht, ohne Arztüberweisung direkt einen Psychologischen Psychotherapeuten aufzusuchen.
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten. Einige Versicherer (z. B. LKH, HUK) schließen Psychologische Psychotherapeuten aus – meist sind jedoch Ausnahmeregelungen möglich.
Bitte fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach, wie diese das handhabt.
Gestaffelte Kostenübernahme
Zunächst werden 3 psychotherapeutische Sprechstunden ohne Genehmigung übernommen.
Daran anschließend können 4 probatorische Sitzungen ebenfalls ohne vorherige Genehmigung stattfinden.
Werden darüber hinaus weitere Sitzungen benötigt, ist eine schriftliche Genehmigung durch die Beihilfestelle erforderlich.
Privathonorar nach GOP
Wenn Sie die Therapie selbst finanzieren möchten, richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Selbst zu finanzieren
Coaching und Beratung ohne medizinische Indikation werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind Verhandlungssache.
Je nach Problemstellung.