Psychologische Praxis       Dipl.-Psych. Heinz Jürgen Siegler
Dipl.-Psych. H. J. Siegler, Wredestr. 55, 67059 Ludwigshafen, 0621/5454099 © H. J. Siegler 2018

Finanzierung/Kosten

Für Psychotherapie

Die Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung ist unterschiedlich geregelt, je nach dem, wie Sie versichert sind. Wenn Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, gilt Folgendes: Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn Sie zu uns kommen und eine Psychotherapie machen wollen. Sie können also direkt einen Termin vereinbaren. Zu diesem Termin müssen Sie nur Ihre Versicherungskarte mitbringen, eine Überweisung von Ihrem Arzt brauchen Sie nicht. Bevor jedoch eine Psychotherapie begonnen wird, muss zunächst eine sogenannte Indikation gestellt werden, d.h. es muss eine psychische Störung diagnostiziert werden, denn nur dann wird eine Psychotherapie von der Krankenkasse finanziert. Dies erfolgt in den ersten Terminen. Hier kann entschieden werden, dass z. B. eine Kurzzeittherapie (mit 2x12 Sitzungen) beantragt werden soll oder auch eine Langzeittherapie mit 60 Sitzungen. Bei Bedarf kann die Langzeittherapie noch verlängert werden um weitere 20 Sitzungen. (Die Kurzzeittherapie kann natürlich jederzeit in eine Langzeittherapie umgewandelt werden, wenn es notwendig ist.) Die Beantragung der Langzeittherapie muss vom Therapeuten ausführlich schriftlich bei einem Gutachter der Krankenkasse begründet werden. Eine Therapie wird also bis maximal 80 Sitzungen von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Wenn Sie privat versichert sind, gilt Folgendes: Seit 1999 haben Sie ein Erstzugangsrecht, d. h. Sie können ohne vorherige Konsultation eines Arztes einen Psychologischen Psychotherapeuten aufsuchen. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie beim Psychologischen Psychotherapeuten. Dennoch gibt es manche Versicherungen, die das Psychotherapeutengesetz ignorieren, z.B. die LKH, oder die HUK, und Psychologische Psychotherpeuten ausschließen. Meist sind aber auch dort Ausnahmeregelungen möglich. Andere Versicherungen übernehmen die Kosten ganz unkompliziert für 20 oder 30 Sitzungen pro Jahr. Oder aber es muss ein Antrag durch den Behandler gestellt werden, der an einen Gutachter geht, welcher dann eine entsprechende Empfehlungen ausspricht, an die sich die Versicherung hält. Da es also unterschiedlich ist: am besten direkt nachfragen, wie Ihre Versicherung das handhabt. Für Beihilfeempfänger gilt: nach der “Probatorischen Phase” (= die ersten 5 Sitzungen, sind nicht genehmigungspflichtig) muss eine Psychotherapie beantragt werden, in dem der Therapeut einem Gutachter ausfürlich (3 DIN A4-Seiten) darstellt, was für eine Störung vorliegt und wie diese behandelt werden soll. Für Selbstzahler gilt: Wenn Sie die Therapie selbst zahlen möchten, so richtet sich das Honorar nach der sogenannten Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), i. d. R. beträgt das Honorar ca. 100 €.

Für Coaching und Beratung

Die Bedingungen für Coaching und Beratung sind Verhandlungssache, da Sie selbst finanziert werden müssen. Das Honorar für diese Leistungen beträgt 100 € - 150 € pro Zeiteinheit (50 Min.), je nach Aufwand und Fragestellung.
Psychologische Praxis  Dipl.-Psych. Heinz Jürgen Siegler
Psychologische Praxis Dipl.-Psych. H.J. Siegler, Wredestr. 55, 67059 Ludwigshafen 0621-5454099 © H.J. Siegler 2014

Finanzierung/Kosten

Für Psychotherapie

Die Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung ist unterschiedlich geregelt, je nach dem, wie Sie versichert sind. Wenn Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, gilt Folgendes: Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn Sie zu uns kommen und eine Psychotherapie machen wollen. Sie können also direkt einen Termin vereinbaren. Zu diesem Termin müssen Sie nur Ihre Versicherungskarte mitbringen, eine Überweisung von Ihrem Arzt brauchen Sie nicht. Bevor jedoch eine Psychotherapie begonnen wird, muss zunächst eine sogenannte Indikation gestellt werden, d.h. es muss eine psychische Störung diagnostiziert werden, denn nur dann wird eine Psychotherapie von der Krankenkasse finanziert. Dies erfolgt in den ersten Terminen. Hier kann entschieden werden, dass z. B. eine Kurzzeittherapie (mit 2x12 Sitzungen) beantragt werden soll oder auch eine Langzeittherapie mit 60 Sitzungen. Bei Bedarf kann die Langzeittherapie noch verlängert werden um weitere 20 Sitzungen. (Die Kurzzeittherapie kann natürlich jederzeit in eine Langzeittherapie umgewandelt werden, wenn es notwendig ist.) Die Beantragung der Langzeittherapie muss vom Therapeuten ausführlich schriftlich bei einem Gutachter der Krankenkasse begründet werden. Eine Therapie wird also bis maximal 80 Sitzungen von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Wenn Sie privat versichert sind, gilt Folgendes: Seit 1999 haben Sie ein Erstzugangsrecht, d. h. Sie können ohne vorherige Konsultation eines Arztes einen Psychologischen Psychotherapeuten aufsuchen. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie beim Psychologischen Psychotherapeuten. Dennoch gibt es manche Versicherungen, die das Psychotherapeutengesetz ignorieren, z.B. die LKH, oder die HUK, und Psychologische Psychotherpeuten ausschließen. Meist sind aber auch dort Ausnahmeregelungen möglich. Andere Versicherungen übernehmen die Kosten ganz unkompliziert für 20 oder 30 Sitzungen pro Jahr. Oder aber es muss ein Antrag durch den Behandler gestellt werden, der an einen Gutachter geht, welcher dann eine entsprechende Empfehlungen ausspricht, an die sich die Versicherung hält. Da es also unterschiedlich ist: am besten direkt nachfragen, wie Ihre Versicherung das handhabt. Für Beihilfeempfänger gilt: nach der “Probatorischen Phase” (= die ersten 5 Sitzungen, sind nicht genehmigungspflichtig) muss eine Psychotherapie beantragt werden, in dem der Therapeut einem Gutachter ausfürlich (3 DIN A4-Seiten) darstellt, was für eine Störung vorliegt und wie diese behandelt werden soll. Für Selbstzahler gilt: Wenn Sie die Therapie selbst zahlen möchten, so richtet sich das Honorar nach der sogenannten Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), i. d. R. beträgt das Honorar ca. 100 €.

Für Coaching und Beratung

Die Bedingungen für Coaching und Beratung sind Verhandlungssache, da Sie selbst finanziert werden müssen. Das Honorar für diese Leistungen beträgt 100 € - 150 € pro Zeiteinheit (50 Min.), je nach Aufwand und Fragestellung.